BEITRAGSORDNUNG
(1)Dieses Dokument regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von _der Vorstand des Vereins geändert werden.
(2)Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 01.08.2021in Kraft.
(1)Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
(2)Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. Über die Befreiung der Beitragspflicht entscheidet der Vorstand
- 3 Beschlüsse zum Mitgliedsbeitrag
(1)Die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und der Umlagen wird von den Vorstand beschlossen. Der Vorstand legt die zu zahlenden Gebühren fest.
(2)Die festgesetzten Beträge werden zum ersten oder den 15. des folgenden erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
(1)Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen: siehe Anlage.
(2)Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
(3)Für die Einstufung in der jeweiligen Mitgliedergruppe, insb. der Altersklasse, gilt das vollendete Segmentierungsjahr (z.B. Lebensjahr) zum 31.12. des Vorjahres. Bei Neuaufnahmen gilt jedoch das Alter am Aufnahmetag. Ab dem dritten Kind (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) gelten die ermäßigte Beitragsformen.
(4)Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
(5)Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme von ermäßigten Beitragsformen.
(1)Die Mitgliedsbeiträge, Sonderumlagen und sonstige Gebühren sind mittels Überweisung oder Dauerauftrag zu zahlen.
a)Bei Einzug durch das SEPA-Lastschriftverfahren sind die Mitglieder verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Erteilt ein Mitglied keine Einzugsermächtigung, ist der Verein berechtigt, den erhöhten Verwaltungsaufwand pauschal mit __10 Euro in Rechnung zu stellen.
b)Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens __15 einer jeden Abrechnungsperiode auf das Beitragskonto des Vereins. Dabei kann eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 5,- Euro anfallen.
(2)Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.
a)Bei Mahnungen werden zusätzlich Mahngebühren von 10,- Euro pro Mahnung erhoben.
b)Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.
(1)Eine Aufnahmegebühr kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
(2)Für zusätzliche Vereinsangebote (z.B. Sportkurse, Rehabilitationsprogramme, usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind und in der Anlage zu finden sind.
Über eine Umlage entscheidet die Mitgliederversammlung nach Maßgabe der Satzung.
Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
1)Änderungen, welche die Höhe des Beitrags betreffen, werden von dem Vorstand beschlossen.
(2)Über alle anderen Änderungen, die diese Beitragsordnung betreffen, entscheidet der Vorstand.
Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben oder Mail bis zum Monatsende möglich. Kündigungsfrist beträgt 3 Monaten.
(1)Im Falle eines Trainingsausfall im Folge eine Unwetter, Pandemie usw. Sind die Mitglieder verpflichtet ihre Beiträge weiter zu zahlen.
Anlage zu Beitragsordnung des Vereins
Die Mitglieder haben folgende Beiträge zu zahlen:
Klasse monatlicher Mitgliedsbeitrag
01 Kinder bis 14 Jahren Euro 25,-
02 Jugendliche bis 18 Jahre Euro 25,-
03 Erwachsene über 18 Jahre Euro 35,-
04 Ehrenmitglieder frei
05 Ehepaare Euro 50,-
06 Familienbeitrag mit Kindern
1x Kind Euro 25,-
2x Kinder Euro 45,-
3x Kinder Euro 50,-
07 Azubis, Wehrpflichtige,
Ersatzdienstleistende, Studenten (18 bis 27 Jahre) Euro 35,-
08 Rentner / Pensionäre Euro 25,-
09 Fördernde Mitglieder Euro 15,-
10 Andere Euro 35,-